Documenta-Gutachten: Die Kunst bleibt frei Nach den Antisemitismus-Vorwürfen gegen die vergangene Documenta hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth den Verfassungsrechtler Christoph Möllers mit einem Gutachten beauftragt, das die Einflussmöglichkeiten des Staates auf die Kunst ausloten soll. Möllers’ Ausführungen zu den „Grundrechtlichen Grenzen und grundrechtlichen Schutzgeboten staatlicher Kulturförderung“ liegen nun vor und sehen nur wenige Einflussmöglichkeiten des Staates. Auf 50 Seiten kommt der Verfassungsrechtler unter anderem zu dem Schluss, dass die Kunstfreiheit „auch in Fällen rassistischer oder antisemitischer Tendenzen“ keine staatlichen Eingriffe zulasse, da dies nicht verhältnismäßig sei. Dies nennt Möllers den „freiheitlichen Skandal der grundgesetzlichen Ordnung“. Eine staatlich angeordnete, präventive Vorab-Kontrolle von Kunstwerken vor ihrer öffentlichen Ausstellung sei demnach nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.
Claudia Roth sieht die Politik nun in der Verantwortung, das Publikum zum kritisch-reflektierten Umgang mit Kunst zu schulen: „Der hohe Wert der Kunstfreiheit enthebt uns in der Politik, in Bezug auf den Staat und die Gesellschaft niemals von der Verpflichtung, mit allen Kräften gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen“, so Roth. Gerade der Kampf gegen Antisemitismus bleibe zentrale Aufgabe der Bundesregierung. In seinem Gutachten betont Möllers zudem, dass gerade die künstlerische Auseinandersetzung mit moralischen Normen von der Kunstfreiheit gedeckt würde. Den künstlerischen Widerspruch auch zu anerkannten politischen oder moralischen Normen beschreibt Möllers als „Form des künstlerischen Skandals“ und „Teil einer eingeübten Praxis der Kunstfreiheit“.
Für den Verfassungsrechtler sind „Ideen einer großen Lösung, die ein für alle Mal mit diskriminierender Kunst fertig werden will“, nicht im Grundgesetzt angelegt. Der Staat könne künstlerische Entscheidungen auch nicht der Kontrolle durch gesellschaftliche Gruppen unterwerfen. Nur durch eine Arbeitsteilung zwischen politischer und künstlerischer Ebene lässt sich laut Gutachten „staatlich geförderte Kunst von staatlicher Propaganda unterscheiden“. Vor der Documenta Fifteen im vergangenen Jahr waren erste Stimmen laut geworden, die dem indonesischen Kuratorenkollektiv Ruangrupa und einigen eingeladenen Künstlern eine Nähe zur antiisraelischen Boykottbewegung BDS vorwarfen. Kurz nach der Eröffnung der Schau Mitte Juni wurde eine Arbeit mit antisemitischer Bildsprache entdeckt und abgehängt. Später lösten weitere Werke scharfe Kritik und Forderungen nach einem Abbruch der Weltkunstschau aus. |